1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen vom Internationales Sprachzentrum (ISZ – Sprachreisen) einverstanden. Vertragspartei ist das Internationales Sprachzentrum (ISZ – Sprachreisen). Die Anmeldung kann schriftlich (über unser Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen innerhalb von sieben Tagen die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein zu, der garantiert, dass Ihre Zahlungen gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert sind. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Bestätigung von ISZ – Sprachreisen zustande. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei kurzfristiger Anmeldung, ab zwei Wochen vor Reisebeginn, werden zusätzlich zum Reisepreis Expressgebühren in Höhe von 40 Euro berechnet. ISZ - Sprachreisen berechnet pro Buchung zusätzlich Bankgebühren in Höhe von 10 EUR für die Überweisungen von ISZ - Sprachreisen an unsere Partnerschulen. Vor der Buchung bekommen Sie von uns das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Reisepreises vor Beendigung der Reise darf nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB
verlangt werden und erfolgen. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises, maximal jedoch 300 Euro, zuzüglich ggf. Versicherung und Flugpreis, fällig. Der
Restbetrag ist vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Wenn die Anzahlung nicht innerhalb von sieben Tagen geleistet wird, ist ISZ – Sprachreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, ist der Gesamtbetrag bei Rechnungserhalt zu begleichen. Die Reiseunterlagen werden Ihnen nach Zahlung ein bis zwei Wochen vor
Reisebeginn (i.d.R. per E-Mail) zugesandt.
Die Zahlungen müssen per Überweisung oder Paypal getätigt werden.
3. Umbuchungen und Ersatzpersonen
3.1 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der gemeldeten
Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), ist ISZ – Sprachreisen berechtigt, bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Reisenden zu erheben.
Spätere Umbuchungswünsche des Kunden können - sofern deren Durchführung möglich ist - nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung berücksichtigt
werden.
3.2. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass an seiner statt ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages eintritt. Diese Erklärung muss auf einen dauerhaften Datenträger
jedoch spätestens 10 Tage vor Reisebeginn bei ISZ eingehen. ISZ – Sprachreisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder berufliche Anordnungen entgegenstehen. Willigt eine dritte Person in den Vertrag ein, so haftet diese und der Reisende gegenüber ISZ – Sprachreisen als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3.3. ISZ-Sprachreisen wird gegenüber dem Reisenden die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten nachweisen.
4. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachstehenden Anschrift zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, sofern
der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine
Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen.
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in
einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche andere Verwendungen der Reiseleistung
berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn: 15 %
Rücktritt 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 20 %
Rücktritt 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 40 %
Rücktritt 7 bis 1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80 %
Rücktritt ab dem 1. Reisetag sowie im Falle eines vorzeitigen Reiseabbruches: 100 % abzüglich ersparter Eigenaufwendungen.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall freigestellt, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm
geforderte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Falle ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.
Das gesetzliche Recht des Kunden gemäß §651b BGB, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
5. Reisegarantie
Nach § 651 k BGB sind Reiseveranstalter der EU verpflichtet, die Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Leistungen ausfallen oder dem Reisenden für die Rückreise zusätzliche Aufwendungen entstehen. Sie erhalten mit der Kursbestätigung und Rechnung den Sicherungsschein im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB.
6. Versicherungen
Reiseversicherungen über unseren Partner Allianz Global Assistance
Bei uns können Sie verschiedene Versicherungen wie Reiserücktrittsversicherung,
Reisekrankenversicherung, Komplettschutzversicherung und vieles mehr abschließen. Mit unserem Partner Allianz Global Assistance können wir Ihnen eine sehr große Auswahl an unterschiedlichen
Reiseversicherungen und Paketen anbieten, um Sie für alle Fälle abzusichern. Fragen Sie Ihren ISZ Reiseberater!
Garantie „Zweite Chance
offizielles Zertifikat“
Für ausgewählte Kurse gibt unsere Garantie „Zweite Chance offizielles Zertifikat“ den
Teilnehmern an einem Prüfungsvorbereitungskurs die Chance, die gewählte Prüfung ein zweites Mal kostenlos abzulegen, falls sie anlässlich ihrer Sprachreise die Prüfung das erste Mal nicht
bestanden haben. Bitte beachten Sie, dass die Sprache der Prüfung dieselbe sein muss. Gegen Bezahlung von 17 Euro verpflichtet sich ISZ, die Kosten für die zweite Prüfung vor
Ort anlässlich Ihrer Sprachreise oder nach der Rückkehr in Deutschland zu übernehmen. Die Garantie „Zweite Chance offizielles Zertifikat“ muss zum Zeitpunkt der Anmeldung abgeschlossen
werden. Sie wird erst wirksam, wenn Ihre Sprachstufe als ausreichend für das Ablegen der Prüfung erklärt wird. Wenn sich vor Ort hingegen herausstellt, dass Sie nicht über das notwendige
Niveau verfügen, wird die Versicherung automatisch storniert und rückvergütet. Gültigkeit: 18 Monate nach dem Misserfolg beim ersten Versuch.
7. Einreisebedingungen ins Bestimmungsland
Formalitäten und Einreisebedingungen im Zusammenhang mit Ihrer Reise (Visum, gültige Versicherungen, Zollformalitäten usw.) gehen zu Ihren Lasten. Wir stellen Ihnen die Informationen zur Verfügung, die wir von den jeweiligen Botschaften erhalten, und stehen Ihnen beim Visumsantrag - im Rahmen unserer Möglichkeiten - zur Seite. Sie sind für die Einhaltung aller wichtigen Vorschriften zur Durchführung der Reise selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Ausgenommen sind Kosten, die durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ISZ – Sprachreisen bedingt sind.
8. Haftung des Reiseveranstalters
IISZ – Sprachreisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für:
(1) die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Punkt 10 vor Vertragsschluss eine Änderung der
Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
9. Haftungsbeschränkung
9.1 ISZ-Sprachreisen übernehmen nur die Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt durch vorsätzliches Handeln verursacht werden.
9.2 Alle Schadensersatzansprüche aufgrund von Handlungen der besuchten Sprachschule oder des Kursteilnehmers müssen direkt an die betreffende Sprachschule bzw. Kursteilnehmers gerichtet werden. ISZ –
Sprachreisen bietet alle nötige Unterstützung, um einen für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluss zu gewährleisten.
9.3 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und ausdrücklich in fremdem Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausfluge,
Sport- und Kulturveranstaltungen etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist gemäß Punkten 10.1 und 10.2 beschränkt.
10. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von ISZ
– Sprachreisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Leistungsänderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Sollte die notwendig werdende Leistungsänderung eine wesentliche Reiseleistung betreffen, so ist der Kunde berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ISZ – Sprachreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anbieten kann. In diesem Fall wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung
angeboten.
ISZ – Sprachreisen verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
11. Preisänderungen
ISZ – Sprachreisen verzichtet auf das Recht einer Preiserhöhung nach Buchungsabschluss.
12. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an ISZ – Sprachreisen zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt kein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz ein.
13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise oder Teilleistungen hat der Reisende innerhalb der Verjährungsfrist 24 Monaten (2 Jahre) nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Dies sollte im Interesse des Kunden schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Teilnehmer Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche sind bitte an folgende Adresse zu stellen: Internationales Sprachzentrum Sprachreisen; Theodor-Heuss-Str. 35, D–74626 Bretzfeld, steven.wirth@iszonline.de
14. Kursmaterial
Gegebenenfalls muss das Kursmaterial vor Ort bezahlt werden. Die Höhe der Kosten für das Kursmaterial hängt vom Sprachniveau, der Aufenthaltsdauer, dem gewählten Programm (spezifischer Kurs, Prüfungsvorbereitung) und von den einzelnen Bedürfnissen des Teilnehmers (spezifische Kurse, Privatunterricht) ab.
15. Feiertage
Wenn der Unterricht an Feiertagen (Nationalfeiertag usw.) entfällt und die Kurse nicht von unseren Partnerschulen kompensiert werden, werden die fehlenden Stunden nicht zurückerstattet.
16. Werbematerial
ISZ – Sprachreisen behält sich mit Einverständnis der Teilnehmer das Recht vor, die bei den Partnerschulen oder im Rahmen einer Sprachreise aufgenommenen Fotos für Werbezwecke aufzubewahren bzw. zu benutzen. ISZ – Sprachreisen garantiert absolute Vertraulichkeit und Diskretion, zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens seiner Kunden, gemäß der geltenden Rechtslage.
17. Flug geschenkt
Gemäß der Schule, des Reiseziels und der Anzahl fortdauernder Wochen des reservierten Kurses können die Teilnehmer von ISZ – Sprachreisen einen Flug als Geschenk
erhalten (alle Steuern inbegriffen, gültig für Fluge ab den wichtigsten europäischen Flughäfen, beschränkt auf einen Betrag zwischen 350 Euro für Europa und 1.000 Euro für
Übersee). Die Anmeldung für das Programm muss mindestens 6 Wochen vor Beginn des Kurses eingehen. Der Flug wird ausschließlich von ISZ – Sprachreisen reserviert.
Im Falle einer Verlängerung des Kurses vor Ort gilt dieses Angebot nicht rückwirkend. Falls die Aufenthaltsdauer, die Schule oder das Reiseziel vor oder nach der Abreise verändert werden,
ist das Angebot nicht mehr gültig und der Preis für den Flug geht zu Lasten des Teilnehmers. Das Angebot kann von ISZ – Sprachreisen jederzeit während des Jahres ohne Vorankündigung
storniert oder geändert werden. Weitere Informationen über die Bedingungen für die Spezialangebote der einzelnen Schulen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unserer
Website.
18. Bestpreisgarantie
Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen nach Bezahlung Ihrer Rechnung genau das gleiche Programm mit den gleichen Dienstleistungen und dem gleichen Zeitraum (identische Unterkunft & Schule) in einem offiziellen Katalog einer anderen Einrichtung für Sprachreisen in Ihrem Land mit Preisangabe (in der Währung des betreffenden Landes) finden, das unter dem bei ISZ – Sprachreisen bezahlten Preis liegt, verpflichten wir uns, Ihnen die Differenz zurückzuerstatten. Ausgeschlossen von dieser Garantie sind Sonderangebote und persönliche Angebote von anderen Einrichtungen für Sprachreisen sowie folgende Leistungen: Flugtickets, Versicherungen, Hotels, Gastfamilien und Wohnheime.
19. Datenschutz
ISZ – Sprachreisen verbürgt sich dafür, dass die von Ihnen übermittelten Daten gemäß dem geltenden Datenschutzgesetz behandelt werden. Ihre Daten können den Partnern von ISZ – Sprachreisen nur zum Zweck der Vertragsausführung übermittelt werden. Die Daten können ebenfalls benutzt werden, um Sie zu kontaktieren und Sie über die von ISZ – Sprachreisen angebotenen Programme und Dienstleistungen zu informieren. Sie sind zu kostenloser Einsprache gegen die Bearbeitung Ihrer persönlichen Daten zu Marketingzwecken berechtigt. Sie haben ebenfalls Zugang und ein Recht zur Berichtigung Ihrer Daten. Minderjährige müssen durch ihre Eltern oder den gesetzlichen Vormund vertreten sein. Ein Ausüben dieser Recht hat auf postalischem Weg zu erfolgen: Internationales Sprachzentrum Sprachreisen; Theodor-Heuss-Str. 35, D–74626 Bretzfeld.
20. Information zur Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 ist ISZ – Sprachreisen verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und die im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat ISZ – Sprachreisen den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Black-List ist auf folgender Website abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/.
21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
22. Streitbeilegungsverfahren
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
ISZ – Sprachreisen ist zur Beilegung von Streitigkeiten mit seinen Kunden bereit. Verbraucher können sich hierzu an folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden: Zentrum für Schlichtung
e.V. – Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.
23. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Vertrags- und Rechtsverhältnisse zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden richten sich nach deutschem Recht.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Kaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Internationales Sprachzentrum Sprachreisen
Theodor-Heuss-Str. 35
D–74626 Bretzfeld
T: +49 7946 98 99 678
E: reisen@iszonline.com
Geschäftsführer: Jonathan Bate
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